Gesetzliche Gewährleistung
(gültig für Deutschland)
Für alle bei uns gekauften Waren bestehen neben den Ansprüchen aus Herstellergarantien zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union und der Verbraucherschutzgesetze der EU.
Ansprüche bestehen nur bei Mängeln, die bei Übergang der Ware bereits vorhanden waren. Die Beweislast zum Nachweis, dass ein Mangel (einschließlich versteckter Mängel) bereits bei Annahme der Ware vorhanden war, geht nach Ablauf von 6 Monaten ab Übergang der Ware auf den Kunden über.
Während des Anspruchszeitraums (siehe oben) haben Verbraucher u. a. Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Austausch, wenn ein Produkt nicht dem Vertrag entspricht. Verbraucher können Ansprüche nach dem Verbraucherschutzgesetz nur gegenüber dem Händler geltend machen, bei dem ein Produkt gekauft wurde.
Länderspezifische Fragen beantwortet das lokale Europäische Verbraucherzentrum.
Hinweis zu Apple Produkten:
Apple gewährt auf Produkte eine 1-jährige Herstellergarantie. Diese kann optional durch den gegen Aufpreis erhältlichen AppleCare Protection Plan erweitert werden (3 Jahre ab Kaufdatum für Mac oder Apple Display / 2 Jahre ab Kaufdatum für Apple TV, iPad, iPhone oder iPod). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.